- -reif
- -reif [rai̮f] <adjektivisches Suffixoid>:
a) in solch einem schlechten o. ä. Zustand, dass … sollte, nötig hat, muss:b) (in positiver Hinsicht) so weit gediehen, entwickelt, dass … werden kann; die Qualifikation für das im Basiswort Genannte habend:baureif (Grundstücke, Pläne) (so, dass mit dem Bau begonnen werden kann); bühnenreif; fernsehreif; konzertreif, literaturreif; marktreif (marktreifes Medikament: Medikament, das auf den Markt gebracht werden kann); unterschriftsreif (so, dass die Unterschrift darunter gesetzt werden kann); zuteilungsreif (Bausparvertrag).
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-reif:1. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. dringend nötig hat oder dass etw. dringend nötig ist:krankenhaus-, urlaubsreif.2. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person oder Sache so weit gediehen, entwickelt ist, dass sie die Qualifikation für etw. hat, für etw. tauglich, geeignet ist:entscheidungs-, kabarett-, oscarreif.* * *
-reif: 1. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. dringend nötig hat oder dass etw. dringend nötig ist: abtritts-, krankenhausreif. 2. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person oder Sache so weit gediehen, entwickelt ist, dass sie die Qualifikation für etw. hat, für etw. tauglich, geeignet ist: entscheidungs-, kabarett-, oscarreif.
Universal-Lexikon. 2012.